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Tips für neue Fenster

Pflege Holz- und Holz-Aluminium-Fenster

Damit Ihre Holz- und Holzaluminiumfenster auch in puncto Optik einen guten Eindruck hinterlassen, ist eine kontinuierliche Pflege vonnöten. Was Sie bei Ihren Fenstern zu beachten haben und wie Sie mit wenigen Griffen die Langlebigkeit auf ein Maximum steigern, erfahren Sie in dieser Broschüre. 

Pflege Kunststoff-Fenster

Damit Ihre Kunststofffenster auch in puncto Langlebigkeit einen guten Eindruck hinterlassen, ist eine kontinuierliche Pflege vonnöten. Was Sie bei Ihren Fenstern zu beachten haben und wie Sie mit wenigen Griffen die Langlebigkeit auf ein Maximum steigern, erfahren Sie in dieser Broschüre. 

Steuertip

Wohnung renovieren: Der Fiskus zahlt mit. Ob Tapetenwechsel, neue Fenster oder ein renoviertes Bad – Ausgaben für solche Handwerkerarbeiten sollten Sie in Ihrer Steuererklärung eintragen. 20 Prozent des gezahlten Lohns können Sie direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen, maximal 1.200 Euro pro Jahr. So können Sie insgesamt Rechnungen bis  6.000 Euro zu Ihrem Vorteil nutzen. Auch die Anfahrts- und die Gerätekosten des Handwerkers fallen darunter. Voraussetzung ist, dass Ihnen Maler, Fliesenleger  und Co. eine Rechnung stellen und Sie diese per Überweisung zahlen.

Tipp: Selbst wenn Sie zur Miete wohnen, können Sie diesen Steuervorteil nutzen: Was Ihr Vermieter an Handwerkerleistungen im Mietshaus auf die Nebenkostenrechnung setzt, können Sie ebenfalls in der Steuererklärung eintragen.


Kurze Liste der Handwerkertätigkeiten: Von den Finanzämtern anerkannt werden unter anderem

 

  •  Malerarbeiten in der Wohnung oder am Haus,
  • Austausch oder Renovierung von Fenstern und Türen,
  • Dach- oder Fassadenarbeiten,
  • Reparatur von Haushaltsgeräten, Elektronikgeräten und Computern,
  • Wartung der Heizungsanlage,
  • Pflasterarbeiten auf dem Hof vor dem Haus,
  • Gebühren für den Schornsteinfeger oder die Kontrolle des Blitzableiters,
  • Verlegung von Bodenbelägen wie Fliesen, Teppich oder Parkett,
  • Modernisierung der Einbauküche oder des Badezimmers.

 

Achtung

Kein Steuerabzug bei staatlicher Förderung

Wenn Sie für die Renovierung Ihres Eigenheims oder Ihrer Wohnung öffentliche Förderprogramme wie etwa ein KfW-Darlehen zur Einsparung von CO2 in Anspruch nehmen, ist ein Steuerbonus ausgeschlossen.

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